Von Eva Volk / SAMT e.V.
Die Region ist aufgeschreckt aufgrund mehrerer Vergiftungsfälle durch Rattengift bei Hunden und durch einen regelrechten Anschlag mit Schneckenkorn von bösartigen Hundehassern auf einen Welpen.
„Durch Unwissenheit oder Hass auf Tiere wurde in letzter Zeit viel Schaden angerichtet“, so Irene Launer-Hill, Vorsitzende des Tierschutzvereins SAMT e.V., „daher wollen wir den Tierhaltern einige wichtige Informationen rund um das Thema Gift zur Verfügung stellen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass noch weitere Haustiere elendiglich verenden. Nicht nur Hunde sind betroffen, auch Katzen können das Gift von ihren Pfoten schlecken. Ganz zu schweigen von Vögeln und Igeln. Und nicht auszudenken, wenn sich eines Tages mal ein Kind einige von den bunten Plättchen (Schneckenkorn gibt’s in vielen Farben) in den Mund steckt.
Wirkung von Rattengift:
Rattengift – im Wesentlichen bestehend aus Derivaten von Cumarin – setzt erst deutlich zeitverzögert ein, unter Umständen erst nach zwei Tagen oder später. Die Wirkung kann bis zu vier Wochen anhalten. Hauptsächlich wird die Blutgerinnung eklatant gestört, insbesondere die Vitamin-K-Synthese in der Leber wird gehemmt. Das Tier verblutet hierdurch langsam und qualvoll innerlich.
Symptome von Rattengift:
Die Symptome sind in Abhängigkeit von Konstitution des Tieres und aufgenommener Menge unterschiedlich stark. Häufig beobachtet wird (schaumiges) Erbrechen, blaue Zunge, Durchfall, unregelmäßiger Herzschlag, schwere Atmung, Blut in Urin und Kot, Nasenbluten, Krämpfe, Zittern, Teilnahmslosigkeit und Bewusstlosigkeit.
Wirkung von Schneckenkorn:
Das von den Herstellern gerne als „unschädlich für Haustiere“ angepriesene Schneckenkorn ist eben leider doch tödlich. Die Wirkung setzt bereits nach 30 bis 60 Minuten ein. Ein wesentlicher Bestandteil ist ein Nervengift (Metaldehyd), welches zu Herzrasen, Muskelkrämpfen und sicherem Tod führt, sobald es einmal in den Kreislauf gelangt ist.
Symptome von Schneckenkorn:
Auch hier sind Zustand des Tieres und Menge des Giftes wesentlich. Häufig zu finden bei dieser Form der Vergiftung sind erhöhtes Speicheln, blutiges Erbrechen, Durchfall, Zittern, Krämpfe, stark erhöhte Atmungsfrequenz, schwankender Gang sowie hohes Fieber.
Maßnahmen bei Verdacht der Giftaufnahme:
Wichtigste Maßnahme ist in jedem Fall der unverzügliche Besuch beim Tierarzt, auch bei unsicheren Verdachtsfällen. Auf keinen Fall erst abwarten, sonst könnte es für Hilfe bereits zu spät sein. Wenn möglich, sollten dorthin auch Proben von Erbrochenen, Kot und Urin mitgenommen werden. Falls eine angefressene Ratte oder Fleischreste mit verdächtigem Aussehen gefunden werden, diese ebenfalls unbedingt mitnehmen. Beim Transport sollte am besten ein Helfer dabei sein, die eigene Aufregung ist nicht zu unterschätzen.
Prävention:
Immer auf Aushänge im öffentlichen Bereich achten, die auf genehmigte Giftköder hinweisen. Mit dem Hund gezielt trainieren, keine herumliegenden „Leckerlis“ ohne Erlaubnis zu fressen. Im Zweifelsfall Hunde nicht ableinen. Falls der Hund doch etwas vom Boden aufnimmt, dies nach Möglichkeit aus dem Maul entfernen. In der Nähe von Obstwiesen und Gemüsefeldern das Tier nicht aus Pfützen trinken lassen, darin kann das Gift in gelöster Form enthalten sein. Im eigenen Garten auf die Verwendung von Giften gänzlich verzichten. Bereiche um Mülleimer großräumig meiden. Nach einem Spaziergang –bei Katzen nach Freigang – Fell und Pfoten auf verdächtige Körnchen untersuchen.
Nach der Vergiftung:
Andere Tierhalter – auch bei Verdachtsfällen – warnen! Im schlimmsten Fall: Eine Obduktion veranlassen, um Klarheit über die Art der Vergiftung zu erhalten. Wer betroffen ist oder Hinweise geben kann, zu Orten, wo Gift ausliegt bzw. Personen, die Gift ausgelegt haben, kann sich an das Ordnungsamt, die Polizei oder an SAMT e.V. wenden. SAMT führt eine Liste über alle diesbezüglichen Vorkommnisse, um die Verursacher dingfest zu machen.
Weitere Informationen zu SAMT e.V. sind zu finden unter www.s-a-m-t.de oder telefonisch unter 0176-95592760 bzw. 0157-76810046, Irene Launer-Hill.