Von Beate Uhlig/ SAMT e. V.
Das Leben mit Tieren ist etwas sehr Schönes, denn sie können den Alltag unheimlich bereichern. Stirbt der tierische Begleiter, bringt das für den Besitzer oft große Trauer mit sich, aber auch ganz praktische Probleme. Es stellt sich die Frage: Wie bestattet man sein totes Tier?
Manch einer zögert nicht lange und wirft die Leiche in die Mülltonne. Bei kleinen Haustieren wie Hamster oder Wellensittich ist das legal. Größere Tiere, z.B. Hunde und Katzen dürfen aber auf keinen Fall über den Hausmüll oder die Biotonne entsorgt werden. Dies ist nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten. Verboten ist es auch, die sterblichen Überreste im Wald oder anderen öffentlichen Grundstücken zu vergraben. Eine solche Bestattung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.
Alternativ zum heimlichen Vergraben im Wald bietet es sich an, seinen Liebling im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen. Dies ist in den meisten Fällen legal und muss, wenn es sich um ein kleines Tier handelt, nicht genehmigt werden. Bei einem größeren Tier wird eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes benötigt. Das Amt erlaubt in der Regel jede Hausbestattung, sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist oder vom Tierarzt eingeschläfert wurde. Denn dann könnten Erreger oder Bestandteile des Narkosemittels ins Grundwasser gelangen. Normalerweise muss bei einem größeren Tier lediglich ein formloser Antrag auf Hausbestattung gestellt werden. Außerdem darf sich das Grab nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehört, denn die Leichengifte könnten Gewässer und Böden verschmutzen. Eine weitere gesetzliche Vorgabe ist, dass die letzte Ruhestätte des Tieres mindestens zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein muss. Darüber hinaus muss der Leichnam mindestens 60 cm tief eingraben und mit viel Erde bedeckt werden. Liegt nämlich nicht genügend Erde auf dem beerdigten Tier, besteht die Gefahr, dass es andere Tiere entdecken und ausgraben. Zudem muss auch darauf geachtet werden, die Leiche, wenn überhaupt, in ein Material einzuwickeln, das leicht verrottet, z.B. ein Baumwolltuch, ein Pappkarton oder ein Handtuch. Die Beisetzung sollte außerdem nicht gerade direkt neben dem Nutzgarten stattfinden. Wer seinen Garten nur gemietet hat, braucht die Erlaubnis des Vermieters.
Wer keinen eigenen Garten besitzt, kann den Tierkörper zu einer kommunalen Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder ihn abholen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 20 Euro. Dorthin lässt auch ein Tierarzt die Tiere bringen, die er eingeschläfert hat und deren Besitzer sie nicht mit nach Hause nehmen wollen.
Viele Menschen wollen allerdings ihr verstorbenes Tier nicht in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen lassen, sondern ihrem Liebling ein würdiges Begräbnis auf einem Tierfriedhof bereiten. Bundesweit gibt es davon immer mehr: Waren es Ende der 90er Jahre 32, sind es mittlerweile etwa 120. Diejenigen, die ihr Haustier auf einem Tierfriedhof begraben lassen wollen, können sich entscheiden, ob sie es einzeln oder gemeinsam mit anderen in einem Sammelgrab begraben lassen wollen. Tierbestattungen auf Tierfriedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Finanziell günstiger als ein Grab ist eine Einäscherung in einem Krematorium. Bei Einäscherungen werden meist mehrere Tierkörper auf einmal verbrannt, Einzelverbrennungen sind aber auch möglich. Was jemand nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt ihm selbst überlassen. Gesetzliche Vorschriften gibt es dafür nicht. Man kann die Urne mit der Asche also begraben lassen, mit nach Hause nehmen oder auch verstreuen.
Eine letzte Möglichkeit ist, sein tierischen Freund ausstopfen zu lassen. Früher stopften Präparatoren meist gejagte Tiere aus, heutzutage wenden sie ihr Können wegen der steigenden Nachfrage immer häufiger auch bei Haustieren an. Die Kosten hierfür sind allerdings hoch.
Es gibt also viele Wege, in würdiger Weise von seinem geliebten Haustier Abschied zu nehmen. Jeder kann etwas finden, das zu ihm passt und dennoch den rechtlichen Vorgaben entspricht.